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Bildnachweis

Innen- & Außenansichten der Mietobjekte – © Dominik Paunetto / dominikpaunetto.com
Hafen Stralsund – © haiderose / stock.adobe.com
Luftbild d. Elbphilarmonie Hamburg – © Polizei Hamburg / polizei.hamburg
Lübecker Holstentor – © aterrom / stock.adobe.com
Hafen Wismar – © pure-life-pictures / stock.adobe.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
zum Beherbergungsvertrag für die Unterkunft in Zimmer / Ferienwohnungen der Funk Gruppe

Präambel

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Mitgliedern der Funk Gruppe, bestehend aus der F & F GbR, der DF Objektverwaltungsgesellschaft mbH, H.-J. Funk GmbH, MF Verwaltung & Vermittlung sowie der Michael Funk gewerbl. Vermietung (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem jeweiligen Mieter der Unterkunft (im Folgenden „Gast“ genannt).

I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Zimmern/Ferienwohnungen zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen. Die ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil der AGB.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Mit der Anmeldung bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung übernommen hat.

3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande, der dies dem Gast schriftlich oder durch E-Mail oder Telefax bestätigt.

4. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

III. Leistungen

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/Ferienwohnung/en bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers bzw. einer Wohnung. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer-/Wohnungsüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen.

3. Bei allen Wohnungen oder Zimmern hat der Vermieter ein Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.

4. Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt der Vermieter maximal vier Wochen nach Rückgabe des Zimmers bzw. der Wohnung auf. Nach Ablauf der Frist ist der Vermieter berechtigt, zurückgelassene Gegenstände zu entsorgen bzw. einem Fundbüro zu übergeben.

5. Sofern der Vermieter in dem gebuchten Zimmer/Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN bereithält, gestattet er dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet zudem nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.

IV. Preise

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zurzeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.

V. Zahlung

1. Der vom Gast zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Anreise des Gastes zahlbar. Die vom Vermieter geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem vom Vermieter angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

2. Der Vermieter ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Zimmers/der Ferienwohnung/en von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Der Vermieter ist auch berechtigt, während der Vermietungsdauer, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

3. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit - auch nach Übernahme des Zimmers/der Ferienwohnung/en - Vorauszahlungen des vollen Preises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Gastes bestehen. Bei Aufenthalt von über einer Woche oder Forderungen von über € 500,00 für bereits erbrachte Leistungen, kann der Vermieter eine Zwischenabrechnung erteilen, die sofort zur Zahlung fällig ist.

4. Kommt der Gast mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, kann der Vermieter alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einstellen, wenn der Vermieter dem Gast die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist angedroht hat. Ab Eintritt des Verzuges berechnet der Vermieter auf den rückständigen Betrag einen Zinssatz in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a.. Für jede Mahnung berechnet der Vermieter eine Mahngebühr von € 10,00.

VI. Zurückbehaltungsrecht

1. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, dass der Anspruch des Gastes und der Anspruch des Vermieters auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

VII. Dauer des Mietvertrages; Rücktrittsrecht des Gastes, Umbuchungen, Ersatzperson

1. Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung einer Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.

2. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

3. Tritt der Gast von dem Beherbergungsvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietungen der Zimmer/Ferienwohnung/en zu berücksichtigen.

Der Vermieter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes zum Rücktritt zum vertraglich vereinbarten Anmietungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Der Gast kann die Buchung bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit kostenlos stornieren. Danach ist eine Stornierung der Buchung gegen Zahlung folgender Pauschalen möglich:

bis zum 45. Tag vor Anmietbeginn kostenlos
ab dem 44. bis 30. Tag vor Anmietungsbeginn 25% des vereinbarten Preises
ab dem 29. bis 15. Tag vor Anmietbeginn 50% des vereinbarten Preises
ab dem 14. bis 3. Tag vor Anmietungsbeginn 70% des vereinbarten Preises
ab dem zweiten Tag vor Anmietbeginn und bei Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises

3. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass die tatsächlich eingesparten Aufwendungen höher sind und dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderten Pauschalen.

4. Bis zum Beginn der Anmietung kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn in dessen Person Gründe liegen, die einer Vermietung entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Gast dem Vermieter als Gesamtschuldner für den vereinbarten Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Im Falle eines Rücktritts kann der Vermieter vom Gast die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnung/en sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Sollte der Vermieter einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Gastes.

7. Die Zimmer/Ferienwohnung/en darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollten die Zimmer/Ferienwohnung/en von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

VIII. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

1. Innerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist des Gastes kann der Vermieter vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, sofern Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Ferienwohnungen vorliegen und wirtschaftliche Belange die Vermietung an andere Gäste anzeigen. Bei den genannten wirtschaftlichen Belangen handelt es sich insbesondere um Gruppenbuchungen, die sonst nicht vollständig garantiert werden könnten (bspw. Hochzeitsgesellschaften etc.), aber auch Einzelbuchungen (bspw. Stammgastbuchungen, VIP-Buchungen), sofern wirtschaftliche Erwägungen die Neuvergabe der Zimmer rechtfertigen. Auf Verlangen des ursprünglichen Gastes, sind diesem die genannten wirtschaftlichen Erwägungen mitzuteilen und ggf. nachzuweisen.

2. Wird eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen die Zimmer/Ferienwohnung/en unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden der Gast ohne Zustimmung des Vermieters das Zimmer/die Ferienwohnung/en einem Dritten zur Nutzung überlässt wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Vermieter andere Gäste oder den Beherbergungsbetrieb, den reibungslosen Geschäftsbetrieb bzw. die Sicherheit und das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

4. Kündigt der Vermieter den Beherbergungsvertrag gemäß Pkt. 3, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Zimmer/der Ferienwohnung/en erlangt. Bei einem berechtigten Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

IX. Haftung

1. Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des Vermieters auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Vermieter keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande. Der Vermieter haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, dass der Vermieter oder seine Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.

3. Für Schäden an sonstigen eingebrachten Sachen des Gastes haftet der Vermieter dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

4. Der Vermieter haftet nicht für Folgen aus der widerrechtlichen Nutzung eines zur Verfügung gestellten Internetanschlusses, insbesondere nicht für einen widerrechtlichen Download von Inhalten. Der Gast stellt den Vermieter, dessen Vertreter und Angestellten sowie sonstigen Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, die gegen den Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Inhalte durch den Auftragnehmer erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin, frei. Der Vermieter ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Gastes hat dieser im Vorwege mit dem Vermieter abzustimmen. Der Gast hat dabei so umfassend, wie es zur Verteidigung eines Anspruchs vernünftigerweise erforderlich ist, mit dem Vermieter zusammenzuarbeiten. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Vermieter durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

5. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

6. Für Vermögensschäden des Gastes haftet der Vermieter grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon abweichend, haftet der Vermieter bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern der Vermieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes beruhen.

X. Schlussbestimmung

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Textform. Die Abänderung des Textformerfordernisses bedarf ebenfalls der Textform. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne des § 305b BGB sind.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Brunstorf.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Schwarzenbek. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts oder des internationalen Privatrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

>5. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 27.11.2020

Hausordnung für my-bed.eu-Apartments

Wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden. Der Aufenthalt in einem Apartmenthaus vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.

1. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus verboten.

2. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken nur im Küchenbereich gestattet.

3. Ab 22:00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitten wir Sie, sich ruhig zu verhalten.

4. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

5. Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.

6. Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. Verlust eines Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

7. Tierhaltung ist grundsätzlich untersagt. In Einzelfällen kann nach vorheriger Einverständniserklärung durch die Apartmenthausleitung eine Sonderregelung für Kleintiere getroffen werden.

8. Waffen jeglicher Art dürfen nicht in das Apartmenthaus eingebracht werden.

9. Das Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

10. Die Apartmenthausleitung übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlaubt sich die Hausleitung die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hausleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Hamburg, 06.07.2015

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